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In der Schweiz war die Entwicklung der Nachrichtendienste in den letzten Jahren durch zwei Merkmale gekennzeichnet. Erstens sind die Kompetenzen zum präventiven Staatsschutz seit 9/11 kaum ausgebaut worden. Entsprechende Vorlagen des Bundesrats wurden vom Parlament zurückgewiesen. Der Schweizer Nachrichtendienst verfügt damit heute über weniger Mittel zur Terrorabwehr als die Partnerdienste in den meisten anderen europäischen Staaten. Zweitens hat die Schweiz ihre beiden zivilen Nachrichtendienste (den Strategischen Nachrichtendienst (SND) und den Dienst für Analyse und Prävention (DAP)) auf Initiative des Parlaments Anfang 2010 zusammengeführt. Diese Reorganisation bietet Gelegenheit, den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gemäss den internationalen Erfordernissen und innenpolitischen Möglichkeiten neu auszugestalten. Entsprechende Arbeiten sind im Gang. Im Zentrum steht derzeit die Erarbeitung eines umfassenden Nachrichtendienstgesetzes.
Ziel der ETH-Arbeitstagung vom 31. August 2011 war es, die Frage nach den Schwerpunkten und Kompetenzen des NDB aus einer akteursübergreifenden Perspektive zu analysieren und diskutieren. In einem ersten Schritt wurden internationale Trends in der Weiterentwicklung der Nachrichtendienste aufgezeigt und erörtert. Anschliessend präsentierte ein Vertreter des NDB Überlegungen zum zivilen Nachrichtendienst in der Schweiz und zu den Anforderungen an ein neues Nachrichtendienstgesetz. Darauf bezugnehmend erläuterten verschiedene Leistungsbezüger des NDB und Fachexperten in kurzen Diskussionsbeiträgen ihre Sicht der Dinge. Abschliessend legten Vertreter der Politik ihre Erwartungen und Positionen zur Ausgestaltung des NDB dar.
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