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Dec 2012

Am 29. November 2012 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen Palästina als Beobachterstaat anerkannt. Innerhalb des UNO-Systems ergeben sich daraus zusätzliche Verfahrensprivilegien. Darüber hinaus hat der Beschluss keine unmittelbare Auswirkung auf den völkerrechtlichen Status Palästinas. Er erleichtert den Palästinensern aber den Zugang zu wichtigen internationalen Organisationen und Organen. So ist denkbar, dass der Internationale Strafgerichtshof Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten aufnimmt. Insgesamt sollten die Konsequenzen der Resolution jedoch nicht überschätzt werden.

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Author Christian Schaller
Series SWP Comments
Issue 73
Publisher Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Copyright © 2012 Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
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