B-Waffen-Verbot und Wissenschaftsfortschritt

Die sich rasant entwickelnden Lebenswissenschaften eröffnen sehr viele nützliche Möglichkeiten wie die Bekämpfung von Krankheiten. Sie implizieren jedoch auch denkbare Optionen für militärischen Missbrauch. Daher ist eine Stärkung des Biologiewaffenübereinkommens dringend. Die Ergebnisse der neunten Überprüfungskonferenz dieses Abkommens ermöglichen dies, argumentieren Sophie Reiners und Oliver Thränert in dieser CSS Analyse.

von Rena Uphoff
A biohazard sign
Das Symbol für Biogefährdung ist in der Biocontainment-Anlage des Labor Spiez abgebildet, Schweiz, am 8. Juni 2022. Jennifer Rigby / Reuters

Das 1975 in Kraft getretene Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ) verbietet eine ganze Kategorie von Massenvernichtungswaffen. Das BWÜ entstand zu einem Zeitpunkt, als die damalige Sowjetunion keinerlei Vor-Ort-Massnahmen zu Überprüfung der Einhaltung von Verträgen zuliess. Daher bildet das BWÜ zwar eine wichtige internationale Norm gegen Biologiewaffen, zugleich handelt es sich aber um ein recht schwaches Abkommen ohne effektive Verifikationsmassnahmen. Diese Schwäche ist heute umso bedeutsamer, als im Zeichen des rasanten Fortschritts bei den Bio- und Lebenswissenschaften Wissen und Fähigkeiten entstehen könnten, die missbräuchliche militärische Nutzung erlauben. Zudem verschmelzen wissenschaftliche Disziplinen wie Biologie und Chemie zunehmend. Seit 1997 ist das im Unterschied zum BWÜ mit effektiven Verifikationselementen und einer eigenen Organisation zur Durchsetzung des Chemiewaffen-Verbots versehene Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) in Kraft. Die Tatsache, dass sich BWÜ und CWÜ hinsichtlich ihrer Überprüfbarkeit so stark unterscheiden, könnte zu einem wachsenden Problem werden. Daher ist der Beschluss der im Dezember 2022 zu Ende gegangenen neunten BWÜ-Überprüfungskonferenz so begrüssenswert, möglichst bis 2025 Massnahmen zu erarbeiten, mit deren Hilfe das BWÜ in allen seinen Aspekten effektiv gestärkt werden kann.

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